Pfandbrief
Seit Mitte des 19. Jahrhunderts dient der Pfandbrief als Refinanzierungs-Instrument der Hypothekenbanken. Die aktuelle gesetzliche Grundlage bildet das am 19. Juli 2005 verabschiedete Pfandbrief- Bundesgesetz mit dem Kürzel PfandBG. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - BaFin - entscheidet über die Anträge von Kreditinstituten, Pfandbriefe zur Refinanzierung einzusetzen.