Italien

Einlagensicherung Italien

Banken-Kategorie: 

Einlagensicherung ItalienAls Mitgliedsland der Europäischen Union unterliegt Italien den EU-Richtlinien 94/19/EG (CELEX Nr.: 394L0019 / 31994L0019) und 97/9/EG (CELEX Nr.: 397L0009 / 31997L0009), die seit dem 1. Januar 2011 ihre Anwendung finden. Die Einlagensicherung Italien bezieht sich auf Guthaben auf Giro- und Sparkonten, wie beispielsweise Sparbüchern, Festgeld- und Tagesgeldkonten.

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