Einlagensicherung in Europa

Einlagensicherung in Europa – Schutz für Bankkunden

Einlagensicherung Europa

Was ist die Einlagensicherung?

Die Einlagensicherung schützt Bankkunden vor Verlusten durch eine Zahlungsunfähigkeit ihres Geldinstituts. Gleichzeitig dient sie der Stabilität des Finanzsystems, indem sie Panikreaktionen verhindert, die eine Bankenkrise verschärfen könnten. Obwohl die Einlagensicherung europaweit harmonisiert wurde, bleibt die Umsetzung und Finanzierung in nationalstaatlicher Verantwortung.

Wie ist die europäische Einlagensicherung entstanden?

Die Einlagensicherung wurde 1994 mit der EU-Richtlinie 94/19/EG eingeführt. Nach der Finanzkrise 2008 erfolgte eine Anpassung durch die Richtlinie 2009/14/EG, die die Deckungssumme auf 100.000 Euro anhob. Weitere Änderungen folgten mit der EU-Bankenunion 2014. Seitdem gelten folgende Standards:

  • Schnellere Auszahlung: Bis 2024 soll die Frist für Entschädigungen von 20 auf sieben Tage sinken.
  • Bessere Information: Banken müssen Kunden regelmäßig über die Einlagensicherung informieren.
  • Finanzierung: Jedes EU-Land muss einen Einlagensicherungsfonds mit 0,8 % der gesicherten Einlagen bilden.

Was ändert sich durch die Harmonisierung?

Für deutsche Bankkunden bleibt vieles unverändert, da die nationalen Systeme bereits den neuen Anforderungen entsprechen. Privatbanken und öffentlich-rechtliche Geldinstitute sind in gesetzliche Sicherungssysteme eingebunden, während Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken eigene Institutssicherungssysteme betreiben. Diese schützen primär das Institut selbst, was indirekt auch die Kundeneinlagen sichert.

Welche Forderungen deckt die Einlagensicherung?

Die gesetzliche Einlagensicherung schützt folgende Bankguthaben bis zu 100.000 Euro je Kunde und Bank:

Über die Anlegerentschädigung sind zudem Forderungen aus Wertpapierverkäufen bis zu 90 % (maximal 20.000 Euro) abgesichert. Nicht abgesichert sind hingegen Genussrechte, Inhaber- und Orderschuldverschreibungen oder Fremdwährungen außerhalb der EU.

Zusätzlicher Schutz durch Einlagensicherungsfonds

Viele deutsche Banken sind Mitglied in freiwilligen Einlagensicherungsfonds, die über die gesetzliche Sicherungsgrenze hinausgehen. Seit 1998 zahlen Kreditinstitute in diese Fonds ein, um höhere Summen abzusichern. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach Umsatz und Bonität der Bank.

Bankkunden können vor Kontoeröffnung prüfen, ob eine Bank freiwillige Einlagensicherungsfonds nutzt. Diese Information ist im Preisaushang der Banken sowie über den Bundesverband deutscher Banken abrufbar.

Wen schützt die Einlagensicherung?

Die gesetzliche Einlagensicherung schützt neben Privatpersonen auch:

  • Vereine und Stiftungen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Kleine Unternehmen

Ob bestimmte Unternehmen oder Institutionen von der freiwilligen Einlagensicherung profitieren, hängt von den Satzungen der jeweiligen Sicherungseinrichtungen ab.

Wie minimieren Sie Ihr persönliches Risiko?

Um das Risiko einer Bankenpleite zu reduzieren, gibt es mehrere Strategien:

  • Einlagen auf mehrere Banken verteilen: Die 100.000-Euro-Grenze gilt je Kunde und Bank. Wer z. B. 150.000 Euro auf zwei Banken verteilt (je 75.000 Euro), schützt sein Kapital besser.
  • Gemeinschaftskonten nutzen: Jeder Kontoinhaber hat Anspruch auf die 100.000-Euro-Grenze. Ein Gemeinschaftskonto mit zwei Inhabern ist also bis 200.000 Euro gesichert.
  • Banken mit zusätzlicher Sicherung wählen: Viele Banken bieten über Einlagensicherungsfonds Schutz über 100.000 Euro hinaus.

Was passiert bei einer Bankenpleite?

Wenn eine Bank zahlungsunfähig wird, informiert die zuständige Entschädigungseinrichtung die betroffenen Kunden. Die Einlagen werden dann innerhalb der festgelegten Frist (bis 2024: sieben Tage) ausgezahlt.

In Deutschland ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) für private Banken und Bausparkassen zuständig. Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Landesbanken sind über ihre eigenen Institutssicherungssysteme abgesichert, wodurch Insolvenzen dieser Banken praktisch ausgeschlossen sind.

Fazit

Die Einlagensicherung bietet Bankkunden Schutz vor finanziellen Verlusten durch Bankenpleiten. Während Sparkassen und Genossenschaftsbanken ihre eigenen Sicherungssysteme haben, sichert die gesetzliche Einlagensicherung Einlagen bis 100.000 Euro. Viele Banken bieten darüber hinaus zusätzlichen Schutz durch Einlagensicherungsfonds. Um das eigene Risiko zu minimieren, sollten Sparer ihr Kapital auf mehrere Banken verteilen oder Gemeinschaftskonten nutzen.


Einlagensicherung - Sicherheit für Ihr Geld in Europa

Land Einlagensicherung
DeutschlandEinlagensicherung DeutschlandEinlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken:
Einlagen sind bis zu 30% des Eigenkapitals der Bank abgesichert.
ÖsterreichEinlagensicherung ÖsterreichGesetzliche Sicherungseinrichtung der Banken und Bankiers in Österreich:
Einlagen sind pro Einleger mit einem Höchstbetrag von EUR 100.000,- gesichert.
NiederlandeEinlagensicherung Niederlande (Holland)Niederländische Einlagensicherung (Depositogarantiestelsel):
Alle Einlagen bis 100.000 Euro sind zu 100% garantiert.
FrankreichEinlagensicherung FrankreichEinlagen sind bis 100.000 Euro zu 100% gesichert.
SchwedenEinlagensicherung SchwedenEinlagen sind bis 100.000 Euro zu 100% gesichert.
BulgarienEinlagensicherung BulgarienEinlagen sind bis 100.000 Euro zu 100% gesichert.
ItalienEinlagensicherung ItalienEinlagen sind bis 100.000 Euro zu 100% gesichert.
PolenEinlagensicherung PolenEinlagen sind bis 100.000 Euro zu 100% gesichert.
GrossbritanienEinlagensicherung Großbritanien (England)Pro Kunde sind 85.000 britische Pfund (ca. 100.000 Euro) zu 100% gesichert.
NorwegenEinlagensicherung NorwegenEinlagen sind bis zu 2 Mio Norwegischen Kronen gesichert (ca. 240.000 Euro).
EuropaEinlagensicherung Europäische Union (EU)Nach Vorgabe der Europäischen Union sollen die Einlagen bis 100.000 Euro zu 100% gesichert sein.