Freistellungsauftrag – Bedeutung, Vorteile und Anwendung
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Ein Freistellungsauftrag ist eine Anweisung eines Steuerpflichtigen an seine Bank oder Banken, für erwirtschaftete Kapitalerträge keine Abgeltungssteuer an das zuständige Finanzamt abzuführen. Damit können Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags bereits während des Steuerjahres steuerfrei bleiben, anstatt sie erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend zu machen.
Freistellungsauftrag vs. Sparer-Pauschbetrag
Der Sparer-Pauschbetrag wurde 1975 eingeführt und beträgt aktuell:
- 801 Euro pro Jahr für Einzelpersonen
- 1.602 Euro pro Jahr für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften
Ab 2023 steigt der Freibetrag auf 1.000 Euro bzw. 2.000 Euro für Ehepaare. Bestehende Freistellungsaufträge werden von den Banken automatisch um ca. 25 % erhöht. Dennoch sollten Steuerpflichtige ihre Freibeträge prüfen und gegebenenfalls anpassen.
Warum ist ein Freistellungsauftrag sinnvoll?
Ohne einen Freistellungsauftrag wird die Abgeltungssteuer von 25 % (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) automatisch von Kapitalerträgen abgezogen. Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Kapitalerträge bis zur Freibetragsgrenze steuerfrei – der Anleger erhält den vollen Nettoertrag sofort ausgezahlt, ohne erst eine Steuererstattung über die Einkommenssteuererklärung beantragen zu müssen.
Aufteilung des Freistellungsauftrags auf mehrere Banken
Wer bei mehreren Banken Kapitalanlagen hält, kann den Freistellungsauftrag aufteilen. Die Verantwortung für eine korrekte Verteilung liegt beim Steuerpflichtigen selbst, das Bundeszentralamt für Steuern kontrolliert lediglich, ob der maximale Betrag insgesamt eingehalten wird.
Für eine optimale Nutzung sollte der Freibetrag bevorzugt bei Banken mit den höchsten Zinserträgen oder Dividenden angesetzt werden. Falls die Erträge über mehrere Banken gleichmäßig verteilt sind, spielt die Aufteilung keine große Rolle, solange die Gesamtgrenze nicht überschritten wird.
Freistellungsauftrag beantragen und ändern
Ein Freistellungsauftrag kann jederzeit beantragt, geändert oder widerrufen werden. Dies ist bis zum Jahresende des jeweiligen Steuerjahres möglich. Allerdings setzen viele Banken eine frühere Eingabefrist fest, weshalb Anpassungen rechtzeitig vorgenommen werden sollten.
Änderung des Freistellungsauftrags
- Falls ein Freistellungsauftrag nicht ausgeschöpft wird, kann eine Korrektur über die Einkommenssteuererklärung erfolgen.
- Während des Steuerjahres kann der Betrag jederzeit neu verteilt werden.
- Nachträgliche Änderungen für zurückliegende Steuerjahre sind nicht möglich.
Formerfordernisse bei der Erteilung eines Freistellungsauftrags
Ein Freistellungsauftrag gilt grundsätzlich für das laufende Steuerjahr. Er kann unbefristet erteilt werden, sodass er bis zur Änderung durch den Steuerpflichtigen gültig bleibt. Er muss jedoch bestimmte Angaben enthalten:
- Persönliche Daten (Name, Anschrift, Steuer-ID)
- Geltungsdauer (unbefristet oder befristet)
- Höhe des freizustellenden Betrags
Auch bei Heirat oder Scheidung sind Anpassungen notwendig: Ehepaare können einen gemeinsamen Auftrag erteilen, der mindestens die Höhe der vorher getrennt genutzten Freibeträge umfasst. Nach einer Trennung oder dem Tod eines Ehepartners bleibt der Freistellungsauftrag bis Jahresende gültig.
Wer kann einen Freistellungsauftrag erteilen?
Grundsätzlich kann jede natürliche Person mit Kapitalerträgen einen Freistellungsauftrag nutzen. Bei Gemeinschaftskonten von Ehepaaren oder eingetragenen Partnerschaften kann die Freistellung nur gemeinsam erfolgen.
Für Minderjährige mit Kapitalerträgen ist ein eigener Freistellungsauftrag erforderlich – der Freibetrag der Eltern kann nicht genutzt werden. Nicht möglich ist die Freistellung für Konten von Erbengemeinschaften oder nicht eingetragenen Lebensgemeinschaften.
Alternative: Nichtveranlagungsbescheinigung
Personen mit geringen Einkünften, die unter dem Grundfreibetrag liegen, können beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen. Diese ermöglicht es, Kapitalerträge auch über den Sparer-Pauschbetrag hinaus steuerfrei zu vereinnahmen. Die Bescheinigung gilt für maximal drei Jahre und muss der Bank im Original vorgelegt werden.
Freistellungsauftrag bei mehreren Banken: Wichtige Hinweise
Da alle Freistellungsaufträge zentral beim Bundeszentralamt für Steuern erfasst werden, darf der Gesamtbetrag von 801 bzw. 1.602 Euro nicht überschritten werden. Eine falsche oder überhöhte Angabe kann zu steuerlichen Nachforderungen oder Strafen führen.
Steuerpflichtige sollten daher sicherstellen, dass die Gesamtsumme der Freistellungsaufträge nicht die gesetzliche Höchstgrenze übersteigt.
Fazit: Freistellungsauftrag optimal nutzen
Ein korrekt genutzter Freistellungsauftrag bietet Sparern viele Vorteile:
- Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags bleiben steuerfrei.
- Direkter Nettoertrag ohne Steuerabzüge, keine Wartezeit auf eine Steuererstattung.
- Flexibel einsetzbar – bei Bedarf während des Jahres anpassbar.
- Wichtige Steuerersparnis ohne bürokratischen Aufwand.
Sparer sollten ihre Freistellungsaufträge strategisch auf ihre Banken verteilen und regelmäßig prüfen, ob eine Anpassung erforderlich ist – insbesondere im Hinblick auf die ab 2023 erhöhten Freibeträge.