Inkasso - Lexikon Begriff

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Inkasso bedeutet den Einzug von Forderungen. Dieses können Geldforderungen und Forderungen aus Wechseln oder Schecks sein. Die Wechsel werden z. B. dafür mit einem "Inkasso-Indossament" für die Bank versehen. Die Bank ist dabei Inkassostelle. Dieses gilt auch für das Lastschriftverfahren.

Inkassogebühr

Inkassogebühren sind als Nebenkosten ged Geldverkehrs Betriebsausgaben. Sie mindern jedoch nicht das der Umsatzsteuer unterliegende vereinnahmte Entgelt.

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