Sparerfreibetrag

Sparer-Pauschbetrag – Steuerfreies Kapitalvermögen optimal nutzen

Der Begriff Sparerfreibetrag hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch erhalten, obwohl er seit der Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 offiziell als Sparer-Pauschbetrag bezeichnet wird. Das grundlegende Prinzip bleibt jedoch dasselbe: Ähnlich wie beim steuerfreien Existenzminimum gibt es einen gesetzlich festgelegten Freibetrag, bis zu dem Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerfrei bleiben.

Was ist der Sparer-Pauschbetrag?

Der Sparer-Pauschbetrag umfasst die früheren Freibeträge für Kapitalerträge sowie eine Pauschale für Werbungskosten (z. B. Kontoführung oder Depotgebühren). Aktuell gelten folgende Beträge:

  • Unverheiratete: Bis zu 1.000 Euro steuerfrei pro Jahr.
  • Verheiratete / eingetragene Lebenspartner: Bis zu 2.000 Euro steuerfrei pro Jahr.

Alle Kapitalerträge, die diese Freibeträge übersteigen, unterliegen der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Freistellungsauftrag – So sichern Sie sich Ihre Steuerersparnis

Damit Ihre Bank den Sparer-Pauschbetrag direkt berücksichtigt und keine Abgeltungsteuer einbehält, müssen Sie einen Freistellungsauftrag erteilen. Andernfalls wird automatisch die Steuer abgeführt. Sie können sich die zu viel gezahlte Steuer zwar über die Steuererklärung zurückholen, allerdings erst mit erheblicher Verzögerung.

Wie funktioniert der Sparer-Pauschbetrag in der Praxis?

Wenn Sie ein Festgeldkonto oder ein anderes verzinsliches Konto eröffnen, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Prüfen Sie, ob Sie bereits einen Freistellungsauftrag bei einer anderen Bank erteilt haben.
  • Der Freibetrag kann auf mehrere Banken aufgeteilt werden – aber insgesamt darf er 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro bei Verheirateten) nicht überschreiten.
  • Alle Freistellungsaufträge werden zentral beim Bundeszentralamt für Steuern erfasst.

Beispiel für die Nutzung des Sparer-Pauschbetrags

Angenommen, Sie haben bei Ihrer bisherigen Bank bereits einen Freistellungsauftrag über 700 Euro gestellt. Dann können Sie bei Ihrer neuen Festgeld-Bank einen ergänzenden Auftrag für bis zu 300 Euro (bei Singles) bzw. bis zu 1.300 Euro (bei Verheirateten) einreichen.

Was passiert, wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt?

Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag erteilen, führt Ihre Bank automatisch die Abgeltungsteuer auf Ihre Zinserträge ab. Das Geld ist zwar nicht verloren, aber Sie müssen bis zur Bearbeitung Ihrer Steuererklärung warten, um eine Erstattung zu erhalten. Mit einem korrekt erteilten Freistellungsauftrag sparen Sie sich diesen Aufwand und erhalten Ihre Zinsen direkt brutto für netto.

Fazit

Der Sparer-Pauschbetrag ermöglicht es Ihnen, jährlich bis zu 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro bei Verheirateten) an Kapitalerträgen steuerfrei zu vereinnahmen. Durch einen korrekt erteilten Freistellungsauftrag können Sie die Abgeltungsteuer vermeiden und sich Ihre Zinserträge direkt in voller Höhe auszahlen lassen. Wer mehrere Banken nutzt, sollte darauf achten, den Gesamtbetrag nicht zu überschreiten, um steuerliche Probleme zu vermeiden.

Banken Lexikon: